Hirntot: SO arbeiten DIE heute:

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Hirntot: SO arbeiten DIE heute:

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SO arbeiten DIE heute:

München: Verletzter noch am Unfallort für »hirntot« erklärt
Gerhard Wisnewski

Am Sonntag, 3. März 2013, berichtete der Bayerische Rundfunk von einem Verkehrsunfall im Münchner Süden. Soweit, so normal. Weniger normal ist, dass dem Bericht zufolge ein Verletzter noch am Unfallort für hirntot erklärt wurde...

In den Münchner Kliniken stehen die Organanwärter Schlange. Darunter auch solche mit dicken Geldbündeln und kranken Lebern. Und so kann es vielleicht kommen, dass Unfallopfer schon mal »standrechtlich« für »hirntot« erklärt werden. So geschehen offenbar am Sonntagmorgen, 3. März 2013. Um 10 Uhr berichtete B 5 aktuell von einem schweren Verkehrsunfall in einer Unterführung im Münchner Süden. Ein Auto habe sich aus ungeklärten Gründen überschlagen.



Und während bei einem solchen Anlass normalerweise von Toten und Verletzten die Rede ist, führte der BR plötzlich eine in diesem Zusammenhang ganz neue Kategorie ein – den »Hirntod«: Ein Mensch sei bei dem Unfall sofort getötet worden, ein weiterer im Krankenhaus gestorben und ein dritter sei aus dem Wagen geschleudert und »noch am Unfallort für hirntot erklärt« worden.



Hirntod per Standrecht?



Hoppla – so schnell kann‘s gehen! Nix mehr Notfallmedizin, teure OPs und Hirntoddiagnostik? Sondern nunmehr Hirntoderklärung per Standrecht? Interessanterweise hatte man wohl auch beim Bayerischen Rundfunk bemerkt, was man da gerade in den Äther hinaus geblasen hatte. Bereits um 10.30 Uhr änderte der Sender seine Formulierungen. Nun waren plötzlich nicht mehr drei, sondern »vermutlich« drei Menschen ums Leben gekommen. Dabei sei ein Mensch getötet worden, ein weiterer im Krankenhaus gestorben, ein dritter Insasse sei bei dem Unfall offenbar aus dem Wagen geschleudert worden und »gilt inzwischen als hirntot«. Und nun gab es plötzlich auch noch ein viertes Opfer, das »schwerverletzt im Krankenhaus« liege.



Womit der Sender etwas Distanz zu der ambulanten Hirntoderklärung schuf. Denn die ursprüngliche Aussage war an Brisanz nun wirklich nicht mehr zu übertreffen. Wenn überhaupt, kann der angebliche Hirntod nur stationär nach einer aufwendigen und langwierigen Diagnostik festgestellt werden, deren Ablauf genau vorgeschrieben ist. Die nassforsche Hirntoderklärung am Unfallort stimmt daher misstrauisch. Zumal sie dann doch noch einmal bestätigt wurde. In den 11.30-Uhr-Schlagzeilen hieß es erneut, das Unfallopfer sei »für hirntot« erklärt worden. Um 12.45 Uhr schließlich war dagegen plötzlich niemand mehr hirntot: Jetzt hieß es: »Zwei Männer kamen ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt.«



Geier an den Unfallstellen



Nur mal eine Frage: Was spielt sich eigentlich an Unfallstellen ab? Ist der Hunger nach Organen schon so groß? Warten da schon wie die Geier die ambulanten »Hirntoddiagnostiker«, um Frischfleisch für ihre Transplantationszentren zu besorgen? Im Klartext sollte heutzutage kein Mensch, der noch bei Trost ist, einen Organspendeausweis bei sich tragen. Statt dessen ein Papier, das der Organspende widerspricht. Denn der geschilderte Fall ist nur die Spitze des Eisbergs. Auch in den Kliniken wird bei der so genannten Hirntoddiagnostik, also bei der Ausstellung der Lizenz zum Ausschlachten, geschlampt, manipuliert und betrogen. Und damit werden Menschen, die gar nicht hirntot sind, zur »Explantation« freigegeben – sprich: entweder fahrlässig getötet oder gar ermordet.



»Hirntote«, die keine sind



Eine Studie des Neurologen Dr. Hermann Deutschmann ließ massive Zweifel an der Qualität selbst der stationären Hirntoddiagnostik aufkommen. Laut Report München untersuchte er von 2000 bis Ende 2005 230 Hirntodfälle im Raum Niedersachsen: »Die Untersuchung hat gezeigt«, so Deutschmann in Report, »dass wir relativ häufig zu Patienten gerufen wurden, bei denen die behandelnden Ärzte glaubten, es läge der Hirntod vor, wir aber festgestellt haben, der Hirntod war noch gar nicht eingetreten, und das in der Größenordnung von 30 Prozent vergeblicher Einsätze. Das zeigt, dass das Thema Hirntoddiagnostik noch nicht bei allen Ärzten, allen Intensivmedizinern, angekommen ist und dass das Verständnis dafür fehlt«.



Nun ja – das ist ja sehr freundlich formuliert. In Wirklichkeit reden wir hier wie gesagt von drohender fahrlässiger Tötung oder von Mord. In Wirklichkeit heißt das nämlich, dass hier ein Drittel der »Hirntoten« selbst mit regulären medizinischen Maßstäben gemessen gar nicht hirntot war und mithin unberechtigterweise zur Ausschlachtung freigegeben werden sollte. Oder dass der »Hirntod« zumindest nicht ordentlich dokumentiert worden war: Größtenteils habe es sich nämlich um »Dokumentationsfehler« gehandelt, so Deutschmann, »vereinzelt aber auch um falsche Diagnosen«. Wobei eine falsche Dokumentation aber ebenfalls bedeutet, dass der Hirntod nicht ordnungsgemäß dokumentiert – also bewiesen – wurde.



Satiriker in der Transplantationsmedizin



Weitere Zitate aus der Report-Sendung kann man wohl nur noch als Satire werten: »Man kann sich den Arzt ja naturgemäß nicht mehr aussuchen bei der eigenen Todesfeststellung«, erklärte da etwa der Transplantationsexperte Prof. Gundolf Gubernatis: »Und da würde ich mir für mich wünschen, dass ein solcher Arzt das wenigstens schon einmal gesehen hat, unter Anleitung einmal durchgeführt hat, und dass er auch nachweislich Kenntnis von den besonderen, im Gesetz vorgeschriebenen Umständen hat.«



Was im Umkehrschluss bedeutet, dass die meisten Ärzte »so etwas« eben noch nicht gesehen, von den Gesetzen keine Ahnung haben und daher reihenweise überlebensfähige Patienten zur Ausschlachtung freigeben. »Die Fallstricke bei der Hirntoddiagnostik sind zahlreich«, so Report. »Muskelentspannende Medikamente, Schlaf- und Schmerzmittel können einen Hirntod vortäuschen. Deshalb ist eine umfangreiche Labordiagnostik unerlässlich«, meinen demnach Prof. Gubernatis und Dr. Deutschmann und »fordern eine zertifizierte Ausbildung für Hirntoddiagnostiker, festgelegt durch die Bundesärztekammer«. Was bedeutet, dass es all das bisher nicht gibt und daher Menschen offenbar von Laien auf diesem Gebiet für hirntot erklärt und zur Abtötung (bei Organentnahme) freigegeben werden. Mit einer zertifizierten Ausbildung »ließen sich aus ihrer Sicht gravierende Pannen und Fehleinschätzungen bei der Hirntoddiagnostik vermeiden«. Was im Umkehrschluss wiederum bedeutet, dass es genau diese »gravierenden Pannen und Fehleinschätzungen« gibt.



Pfusch beim EEG

So kommt es beispielsweise bei dem Elektroenzephalogramm (EEG) immer wieder zu Unregelmäßigkeiten. Während hier erst eine so genannte »Nulllinie« (also kein Zeichen von Hirnaktivität) als Beweis für den Hirntod gilt, werden entweder Nulllinien diagnostiziert, wo gar keine sind, oder das EEG ist hinterher auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Deutschmann: »Ich selber habe einmal erlebt, dass bei einem Kind ein EEG gemacht wurde und es hohe Ausschläge im EEG gehabt hatte und dass dort eine Nulllinie befunden wurde, was aber niemals eine Nulllinie war.« Sehr schön. »Hinzu kam, dass bei der klinischen Untersuchung dieses Kind noch geatmet hat und damit der Hirntod eindeutig auszuschließen war. Aber allein die Bewertung der technischen Untersuchung war in diesem Falle fehlerhaft.« Der pfuschende Arzt sei natürlich »sehr betroffen« gewesen.



Natürlich. In Wirklichkeit heißt das nur eins: Unsere gesamte Transplantationsmedizin ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Quelle: Kopp
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